Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm der Reima Europe OY
Diese Bedingungen gelten ab dem 26. Oktober 2026.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Reima Europe Oy (nachfolgend „Reima“), gelten für die Teilnahme an dem Bonusprogramm des Anbieters durch einen Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Diese Bedingungen gelten für die vertragliche Nutzung der Bonuskarte zwischen Kunden und Reima Europe Oy (im Folgenden "Reima"). Der Kunde nimmt die Bonuskarte in Anspruch, indem er die vorliegenden Bedingungen akzeptiert. Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten zwischen dem Kunden und Reima die Bedingungen der Reima App und alle anderen Bedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen von Reima, wie z.B. die Bedingungen des Onlineshops (https://www.reima.com/de/agbs/).
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und anderen Bedingungen gelten in erster Linie die hier festgelegten Bedingungen fĂĽr die Bonuskarte. Die Nutzung der Bonuskarte kann auch die Annahme und Einhaltung anderer spezifischer Bedingungen durch den Kunden erfordern.
2. Nutzung und Vorteile der Bonuskarte
2.1 Die Bonuskarte wird automatisch für alle Kundinnen und Kunden aktiviert, die ein Reima Friends-Konto erstellen. Für jeden Einkauf im Wert von sechzig (60 EUR) Euro erhält der Kunde bzw. die Kundin einen (1) Stempel. Darüber hinaus wird bei der Erstellung des Kontos automatisch ein (1) Stempel gutgeschrieben.
2.2 Nach dem Sammeln von drei (3) Stempeln erhält der Kunde einen Gutschein für eine kostenfreie Standardlieferung, der bei einem Einkauf im Reima Onlineshop oder in der Reima App eingelöst werden kann.
2.3 Nach dem Sammeln von sechs (6) Stempeln erhält der Kunde einen Rabattgutschein in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25 %), der bei einem Einkauf im Reima Onlineshop, in der Reima App eingelöst werden kann. Der Gutschein gilt ausschließlich für Artikel zum regulären Verkaufspreis und kann nicht für Second-Hand-Produkte verwendet werden.
2.4 Die Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum sechs (6) Monate gĂĽltig.
2.5 Für die Bonuskarte selbst gilt keine gesonderte Laufzeit oder Verfallsfrist. Über die Bonuskarte erworbene Gutscheine können ausschließlich in der Reima App eingesehen werden.
2.6 Die Bonuskarte ist vollständig digital. Um Stempel zu sammeln, muss bei jedem Einkauf die mit dem Reima Friends-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse verwendet werden. Die E-Mail-Adresse dient zur Identifizierung des Nutzers. Stempel können nicht auf ein Profil übertragen werden, das mit einer anderen E-Mail-Adresse erstellt wurde.
2.7 Für die Anmeldung im Onlineshop oder in der Reima App sind sowohl die E-Mail-Adresse als auch das Passwort erforderlich. Der Kunde ist für alle Transaktionen verantwortlich, die über sein Konto im Onlineshop durchgeführt werden. Reima ist nicht verpflichtet, Stempel nachträglich für Einkäufe gutzuschreiben, bei denen die Identität des Kunden nicht verifiziert wurde oder keine Anmeldung erfolgt ist. Darüber hinaus behält sich Reima das Recht vor, weitere Produkte festzulegen, deren Kauf nicht zum Erhalt von Stempeln berechtigt. Im Falle einer Warenrücksendung wird die Anzahl der gutgeschriebenen Stempel entsprechend gemindert.
2.8 Die mit den Stempeln erworbene Prämie kann während des Bestellvorgangs eingelöst werden, indem der Gutscheincode an der Kasse der Reima App oder des Onlineshops eingegeben wird. Die mit den Stempeln erworbenen Prämien können nicht ausgezahlt noch verzinst werden und unbenutzte Gutscheine werden nach Ablauf der Geltungsfrist nicht erstattet. Die erworbene Prämie ist stets persönlich und nicht übertragbar. Der aktuelle Stand der gesammelten Stempel kann jederzeit im persönlichen Profil in der Reima App eingesehen werden.
2.9 Reima behält sich das Recht vor, Prämien sowie die Regeln für das Sammeln von Stempeln und den Erhalt von Prämien nach vorheriger Ankündigung zu ändern.
2.10 Jede natürliche Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Bonuskarte nutzen. Die Nutzung der Bonuskarte ist kostenlos und gilt auf unbestimmte Zeit. Mit der Aktivierung der Bonuskarte erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 3 einverstanden.
2.11 Alle angeforderten Angaben sind vollständig, korrekt und aktuell bereitzustellen. Änderungen der Kontaktdaten sind Reima unverzüglich mitzuteilen. Die Vorteile der Bonuskarte können nur dann in vollem Umfang genutzt werden, wenn Reima über aktuelle Kundendaten verfügt.
2.12 Die Bonuskarte sowie die darüber erhaltenen Prämien sind personenbezogen und dürfen nicht von anderen Personen genutzt werden. Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Bonuskarte, ist Reima unverzüglich zu informieren. Reima haftet nicht für Handlungen Dritter im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Nutzung der Bonuskarte, einschließlich einer möglichen unberechtigten Nutzung von Vorteilen.
3. Verarbeitung von persönlichen Daten
Reima verarbeitet die persönlichen Daten der Kunden in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Datenschutzgesetzgebung. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des Kunden findet man unter https://www.reima.com/de/datenschutzerklarung.
4. KĂĽndigung des Kundenkontos / Reima Friends sowie der Nutzung der Bonuskarte
4.1 Der Nutzungsvertrag und somit auch der Vertrag zur Teilnahme an dem Bonusprogramm, wird unbefristet geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Kündigt der Kunde sein Kundenkonto mit sofortiger Wirkung, verfallen die vom Kunden gesammelten Stempel, ohne dass Reima hierfür eine Entschädigung leisten muss.
4.2 Die Bonuskarte ist mit dem Reima Friends Konto verknüpft. Möchte ein Kunde bzw. eine Kundin nicht länger am Programm teilnehmen, muss die Löschung des Reima Friends Kontos über den Kundenservice unter kundenservice@reima.de oder über die Reima App beantragt werden. Mit der Löschung des Reima Kontos endet zugleich die Mitgliedschaft des Kundens. Sämtliche mit dem Konto verknüpften Informationen, einschließlich der Kaufhistorie, gesammelter Stempel, Vorteile und Prämien, werden gelöscht. Nach der Löschung des Kontos können keine weiteren Stempel oder Prämien gesammelt werden. Gelöschte Kontoinformationen und Stempel können nicht wiederhergestellt werden.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
4.4 Reima kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wird der Vertrag durch Reima gekündigt, erhält der Kunde nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen Gelegenheit, seine gesammelten Stempel bis zur Beendigung des Nutzungsvertrages einzulösen, es sei denn, der Kunde hat schuldhaft zu einer Kündigung aus wichtigem Grund Anlass gegeben. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Bonuskarte durch den Kunden oder eines sonstigen Verstoßes gegen diese Bedingungen oder gegen besondere Bedingungen, die sich auf bestimmte Leistungen oder Inhalte beziehen, ist Reima berechtigt, die Bonuskarte mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung zu kündigen; in diesem Fall werden auch alle aufgelaufenen Stempel und Prämien sofort gelöscht.
5. Änderung der Bedingungen des digitalen Bonuskarten Programms
5.1 Reima behält sich das Recht vor, den Inhalt und die Bedingungen der Bonuskarten Programms und den Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. zu ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform bekannt gegeben. Die Mitteilung gilt als ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde oder wenn sie in der Reima App oder im Onlineshop verfügbar ist. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung spätestens bis zum Ablauf der Frist erhalten hat. Die Mitteilung gilt dem Kunden spätestens am Tag nach dem Versand der Mitteilung im Falle einer Mitteilung an die vom Kunden zuletzt angegebene E-Mail-Adresse und spätestens am siebten Tag nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Falle einer Mitteilung auf der Homepage als zugegangen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.
5.2 Reima behält sich darüber hinaus vor, den Inhalt seines Bonuskarten-Programms und/oder diese Nutzungsbedingungen zu ändern,
soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
5.3 Das KĂĽndigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberĂĽhrt.
6. Second Hand Produkte sind vom Rabatt ausgeschlossen.
Letzte Aktualisierung am 16. Oktober 2026, Helsinki
GĂĽltig ab dem 26. Oktober 2026, Helsinki